Betagte Menschen in Alters- und Pflegeheimen leiden häufig an chronischen Mehrfacherkrankungen. Gesellschaftliche und demographische Veränderungen sowie strukturelle Probleme des Gesundheitswesens gefährden eine ethisch verantwortliche, qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der SAMW hat 2024 eine Stellungnahme veröffentlicht, die 10 Massnahmen empfiehlt, um die Heime in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen sind ein sehr verletzlicher Teil unserer Gesellschaft. Ihre Gebrechlichkeit, oftmals auch ihre Urteilsunfähigkeit und ihre Lebenssituation in einer Pflegeinstitution machen sie besonders schutzbedürftig. Da sie oft von mehreren chronischen Erkrankungen in einem fortgeschrittenen Stadium betroffen sind, bedürfen sie einer regelmässigen, sorgfältigen medizinischen Versorgung.
Die Gesundheitsversorgung in den Alters- und Pflegeheimen ist aber angesichts der demographischen Entwicklung, dem sich akzentuierenden Mangel an Arzt- und Pflegefachpersonen sowie struktureller Mängel bedroht. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Qualität und Verfügbarkeit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.
Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission der SAMW
Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) beobachtet mit Sorge, dass die rechtlich und ethisch geforderte medizinische Grundversorgung in den Alters- und Pflegeheimen gefährdet ist. In ihrer Stellungnahme vom 24. September 2024 empfiehlt die ZEK 10 Massnahmen zur Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung in den Alters- und Pflegeheimen.
Die Stellungnahme wird von der FMH und dem Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal (SBK) unterstützt, der Branchenrat von CURAVIVA wurde in die Erarbeitung einbezogen. Das Dokument soll die Heime in ihrer anspruchsvollen Arbeit stärken und richtet sich darüber hinaus an Bund, Kantone und Gemeinden. Die Massnahmen betreffen strukturelle, finanzielle und professionelle Themen, darunter die Entwicklung von Verträgen für die Zusammenarbeit zwischen den APH und den Arztpersonen, die Einführung einer sachgerechten Tarifstruktur und die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit.
Gesundheitliche Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen
Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen für die medizinische Betreuung und Behandlung festzuhalten für den Fall der Urteilsunfähigkeit. GVP stärkt nicht nur die Selbstbestimmung, sie kann auch dazu beitragen, die oben genannten Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen zu entschärfen. So können z. B. unerwünschte Behandlungen und unnötige Spitaleinweisungen vermieden werden, wenn die Vorstellungen im Rahmen einer GVP geklärt und dokumentiert sind. Betagte sollten wie alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Werte und Behandlungsziele zu reflektieren und festzuhalten.
Die nationale Arbeitsgruppe GVP führt ein Teilprojekt durch, das Empfehlungen zur Umsetzung und Verbesserung der GVP in Alters- und Pflegeheimen erarbeitet.
Medizin-ethische Richtlinien
Die SAMW hat mehrere medizin-ethische Richtlinien veröffentlicht, die für die Grundversorgung in Alters- und Pflegeheimen von Relevanz sind:
Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz
Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis