Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) umschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für Organtransplantationen. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW.
In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf die neurologische Definition des Todes, wonach der Mensch tot ist, wenn sämtliche Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der SAMW. Damit unterstellt der Gesetzgeber nicht die Definition des Todes, jedoch die Bestimmungen, wie dieser lege artis festzustellen ist, dem Stand der medizinischen Wissenschaften.
- Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme (2017) PDF, 5 MB
- Anhang F: Feststellung des Todes und Organspendeprozess PDF, 513 KB
- Anhang G: Vorlagen für Protokolle zur Feststellung des Todes PDF, 533 KB
- Hinweise zur praktischen Umsetzung PDF, 94 KB
Revision der Richtlinien
Nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich 2026 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt sollen auch die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» revidiert werden. Zu diesem Zweck hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) eine breit interprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission eingesetzt. Diese wird einerseits die notwendigen Änderungen im Hinblick auf den Wechsel zur Widerspruchslösung erarbeiten und andererseits prüfen, ob aufgrund der Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien in der Praxis, neuer medizinischer Entwicklungen und/oder ethischer Überlegungen weitere Anpassungen angezeigt sind.
Ziel ist, mit den revidierten Richtlinien wie bisher sicherzustellen, den Tod auf zuverlässige und sichere Weise zu diagnostizieren, dem Willen der verstorbenen Person Rechnung zu tragen und die Angehörigen in dieser schwierigen Phase zu begleiten.
Die Arbeit der Subkommission startete Ende Mai 2023. Informationen zum Prozess der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung von Richtlinien finden sich im Dokument «Entstehungsprozess von Richtlinien».
Zusammensetzung der Subkommission
Dr. med. Mathias Nebiker, Aarau, Vorsitz, Intensivmedizin
lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW, ex officio, Ethik
PD Dr. med. Vanessa Banz, Bern, Viszerale und Transplantationschirurgie
Natascha Böhmer, Zürich, Spendekoordination/Intensivpflege
PD Dr. med. Barbara Brotschi Aufdenblatten, Zürich, Intensivmedizin/Pädiatrie
Dr. med. Christian Brunner, Luzern, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, St. Gallen, SAMW-Vorstandsmitglied, Intensivmedizin
lic. phil. Sibylle Glauser, Bern, Psychologie
Dr. med. Antje Heise, Thun, Mitglied ZEK, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Samia Hurst, Genève, Ethik
Angelika Lehmann, Basel, Intensivpflege
Prof. Dr. med. Paolo Merlani, Lugano, Intensivmedizin (bis November 2023)
Dr. med. Tanja Michel-Dillier, Sachseln, Angehörigen-Vertretung
Dr. iur. Veronika Moser, Vertretung Bund, Recht (Beisitz)
Dr. med. Jan Novy, Lausanne, Neurologie
Dr. phil. nat. Susanne Nyfeler, Vertretung Bund, Projektleitung Widerspruchslösung (Beisitz)
Dr. iur. Dario Picecchi, Luzern, Recht
Prof. Dr. med. Hervé Quintard, Genève, Intensivmedizin/Neuroreanimation
Valentina Rinaldi, Lugano, Intensivpflege (ab November 2023)
Dr. med. Marco Rusca, Lausanne, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Werner Z’Graggen, Bern, Neurologie
FAQ zur Transplantationsmedizin
Die FAQ-Seite stellt die häufigsten Fragen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung zusammen und klärt weitere Fragen zur Transplantationsmedizin. FAQ Transplantationsmedizin.
Faktenblatt: Überlegungen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung
Zur Unterstützung der Meinungsbildung hatte die SAMW im Vorfeld der Abstimmung 2022 ein Faktenblatt publiziert. Es bietet ethische, medizinische und juristische Grundlagen zur Transplantationsmedizin und zu den beiden Modellen der Widerspruchs- und der Zustimmungslösung.