Postmortale Organspende: Feststellung des Todes

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Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) umschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für Organtransplantationen. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW.

In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf die neurologische Definition des Todes, wonach der Mensch tot ist, wenn sämtliche Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der SAMW. Damit unterstellt der Gesetzgeber nicht die Definition des Todes, jedoch die Bestimmungen, wie dieser lege artis festzustellen ist, dem Stand der medizinischen Wissenschaften.

 

Revision der Richtlinien

Nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich 2026 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt sollen auch die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» revidiert werden. Zu diesem Zweck hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) eine breit interprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission eingesetzt. Diese wird einerseits die notwendigen Änderungen im Hinblick auf den Wechsel zur Widerspruchslösung erarbeiten und andererseits prüfen, ob aufgrund der Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien in der Praxis, neuer medizinischer Entwicklungen und/oder ethischer Überlegungen weitere Anpassungen angezeigt sind.

 

Ziel ist, mit den revidierten Richtlinien wie bisher sicherzustellen, den Tod auf zuverlässige und sichere Weise zu diagnostizieren, dem Willen der verstorbenen Person Rechnung zu tragen und die Angehörigen in dieser schwierigen Phase zu begleiten.

 

Die Arbeit der Subkommission startete Ende Mai 2023. Informationen zum Prozess der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung von Richtlinien finden sich im Dokument «Entstehungsprozess von Richtlinien».

 

Zusammensetzung der Subkommission

Dr. med. Mathias Nebiker, Aarau, Vorsitz, Intensivmedizin

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW, ex officio, Ethik

PD Dr. med. Vanessa Banz, Bern, Viszerale und Transplantationschirurgie

Natascha Böhmer, Zürich, Spendekoordination/Intensivpflege

PD Dr. med. Barbara Brotschi Aufdenblatten, Zürich, Intensivmedizin/Pädiatrie

Dr. med. Christian Brunner, Luzern, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, St. Gallen, SAMW-Vorstandsmitglied, Intensivmedizin

lic. phil. Sibylle Glauser, Bern, Psychologie

Dr. med. Antje Heise, Thun, Mitglied ZEK, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Samia Hurst, Genève, Ethik

Angelika Lehmann, Basel, Intensivpflege

Prof. Dr. med. Paolo Merlani, Lugano, Intensivmedizin (bis November 2023)

Dr. med. Tanja Michel-Dillier, Sachseln, Angehörigen-Vertretung

Dr. iur. Veronika Moser, Vertretung Bund, Recht (Beisitz)

Dr. med. Jan Novy, Lausanne, Neurologie

Dr. phil. nat. Susanne Nyfeler, Vertretung Bund, Projektleitung Widerspruchslösung (Beisitz)

Dr. iur. Dario Picecchi, Luzern, Recht

Prof. Dr. med. Hervé Quintard, Genève, Intensivmedizin/Neuroreanimation

Valentina Rinaldi, Lugano, Intensivpflege (ab November 2023)

Dr. med. Marco Rusca, Lausanne, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Werner Z’Graggen, Bern, Neurologie

 

 

FAQ zur Transplantationsmedizin

Die FAQ-Seite stellt die häufigsten Fragen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung zusammen und klärt weitere Fragen zur Transplantationsmedizin. FAQ Transplantationsmedizin.

 

 

Faktenblatt: Überlegungen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung

Zur Unterstützung der Meinungsbildung hatte die SAMW im Vorfeld der Abstimmung 2022 ein Faktenblatt publiziert. Es bietet ethische, medizinische und juristische Grundlagen zur Transplantationsmedizin und zu den beiden Modellen der Widerspruchs- und der Zustimmungslösung.

 

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KONTAKT

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann
Leiterin Ressort Ethik
Tel. +41 31 306 92 73