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SAMWbulletin 3/10 erschienen
Weitere Themen: Neu im SAMW-Vorstand: Prof. Anne-Françoise Allaz aus Genf; Empfehlungen «Zertifizierungen im medizinischen Kontext»; HFG: Anliegen der Forschungsinstitutionen; Begleitkommission «Qualitätsempfehlungen» nimmt Arbeit auf; Vergabungen aus dem Käthe-Zingg-Schwichtenberg-Fonds; MD-PhD-Stipendien; Wissenschaftliche Politikstipendien: zwei Stipendien für 2011
Die SAMW tritt der Allianz ‚Gesunde Schweiz’ bei
Die Allianz 'Gesunde Schweiz' setzt sich ein für eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz und für die Schaffung eines Präventionsgesetzes auf Bundesebene. Der Initiative der GELIKO Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz und von Public Health Schweiz haben sich bis heute 50 Organisationen angeschlossen.
Mit ihrem Beitritt zur Allianz ‚Gesunde Schweiz’ bekräftigt die SAMW die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung für das Schweizer Gesundheitssystem. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten und gesundheitsförderlichen Verhältnissen das Krankheitsrisiko senken. Damit ist die Volksweisheit «Vorsorgen ist besser als heilen» in der Zwischenzeit auch wissenschaftlich belegt. Für die SAMW mit ein Grund, sich aktiv für die gesetzliche Verankerung der Prävention einzusetzen.
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Weitere Medienmitteilungen
Biobanken: Die SAMW veröffentlicht Vorlagen für die «Generaleinwilligung» und für ein Reglement
Eine Arbeitsgruppe, initiiert von der Stiftung biobank-suisse, der SAMW und den Daten-schutzbeauftragten der Kantone Zürich und Basel-Stadt, hat Vorlagen zur Umsetzung der Generaleinwilligung ausgearbeitet. Sie empfiehlt den Spitälern, bereits heute die Patienten darüber aufzuklären, dass bei der Entnahme von Proben zu therapeutischen und diagnostischen Zwecken Material anfällt, das eine bedeutende Ressource für die medizinische Forschung darstellen kann. Mit einer Generaleinwilligung können sich Patientinnen und Patienten klar dazu äussern, ob sie mit der Verwendung ihrer Proben zu Forschungszwecken einverstanden sind oder nicht. Gleichzeitig hat die Arbeitsgruppe zwei Vorlagen für das Reglement von Biobanken ausgearbeitet; einerseits ein Reglement für Sammlungen von humanen Proben, die ausschliesslich für Forschungszwecke aufbewahrt werden und andererseits eines für Sammlungen von Proben, die sowohl im Behandlungskontext aufbewahrt als auch für Forschung weiterverwendet werden (z.B. Pathologiesammlung eines Spitals).
Generaleinwilligung: Patienteninformation und Einwilligung
Musterreglement für eine Forschungsbiobank
Musterregelement für eine Biobank im Behandlungskontext
Schweizer Forschende begrüssen die Annahme des Verfassungsartikels «Forschung am Menschen»
Die Schweizer Forschenden sind über diesen Entscheid sehr erfreut. Das Vertrauen der Bevölkerung sehen sie als Verpflichtung zu ethisch verantwortungsvollem Handeln innerhalb klarer Schranken.
Stellungnahme zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Sie schlagen aber einige Ergänzungen vor, insbesondere einen Zweckartikel für die akademien-schweiz, der die unterschiedliche Ausrichtung der Aufgaben der Akademien einerseits und des Schweizerischen Nationalfonds andererseits deutlich macht.
Die SAMW lehnt die vorgeschlagene Neuregelung der organisierten Sterbehilfe ab
Sie unterstützt insbesondere die Absicht, lediglich einen Teil der Suizidhilfepraxis, nämlich die organisierte Beihilfe, zu regulieren. Aus Sicht der SAMW erscheinen jedoch weder die vorgeschlagene Beschränkung der organisierten Suizidhilfe noch deren Verbot als geeigneter Weg zur Lösung der aktuellen Probleme. Anstelle einer Regelung im Strafgesetzbuch schlägt die SAMW eine Regelung mittels Aufsichtsgesetzgebung vor. Sie empfiehlt dem Bund zudem, die Anstrengungen zur Suizidprävention zu verstärken und die Palliativmedizin weiter zu fördern.
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